Der Bundeskanzler hat eine hervorgehobene Stellung in der Regierung. Er ist sozusagen der "Kapitän" der Regierung.
demzufolgeEr bestimmt, wer Mitglied der Regierung werden soll. Ihm allein steht das Recht zur Kabinettsbildung zu.
dennEr wählt die Minister aus. Er macht einen für den Bundespräsidenten verbindlichen Vorschlag ihrer Ernennung oder Entlassung.
und danach