Der Bundestag - Ansichten und Fakten

Dem Deutschen Bundestag gehören 603 Mitglieder an. Sie werden alle vier Jahre gewählt. Deutsche Staatsbürger können ab dem 18. Lebensjahr wählen und selbst in den Bundestag gewählt werden.
Zu den Aufgaben des Bundestages gehören: die Wahl des Bundeskanzlers, der Beschluss von Gesetzen, die Kontrolle der Regierung und das Debattieren über aktuelle politische Probleme.
Eine Fraktion im Bundestag bilden die Abgeordneten, die zur selben politischen Partei gehören.
Jeder der Abgeordneten spezialisiert sich dort auf bestimmte Arbeitsbereiche.

Die Ausschüsse des Bundestages sind der Ort, an dem die Hauptarbeit gemacht wird - nicht das Plenum. Die Beratung von Gesetzesentwürfen findet in den Ausschüssen statt und ist meistens nicht-öffentlich.

Natürlich bekommen die Abgeordneten ein Gehalt. Das zahlt ihnen die Staatskasse. Wie hoch das Gehalt ist, entscheiden die Mitglieder des Deutschen Bundestages selbst, denn sie machen die entsprechenden Gesetze.
Die Sitzungszeit im Parlament umfasst pro Jahr 20-22 Wochen. D.h. aber nicht, dass die Abgeordneten nur in dieser Zeit arbeiten. Die übrige Zeit sind sie für den Wahlkreis tätig. Dort wurden sie gewählt und wollen auch wiedergewählt werden.
Der 15. Bundestag (2002 - 2006) besteht aus 603 Mitgliedern, davon sind 67,8% Männer und 32,2% Frauen. Abgeordnete mit Hochschulabschluss überwiegen, ebenso ist der öffentliche Dienst überdurchschnittlich vertreten.