3.1. Übung zur Stellung und Funktion von es

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Strukturmerkmale der Hochschulen

Es werden an den staatlichen Hochschulen keine Studiengebühren erhoben. Einzelne Länder erheben Gebühren für ein Zweitstudium oder ein Langzeitstudium. 2002 hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen. Es sichert auch in Zukunft ein zügig absolviertes Erststudium ohne Studiengebühren. Für Ausbau und Neubau der Hochschulen sind Bund und Länder gemeinsam verantwortlich. Es erforderte große Anstrengungen, nach der deutschen Wiedervereinigung die ostdeutschen Hochschulen mit 5,7 Milliarden Euro zu erneuern. Diese Förderung hat entscheidend dazu beigetragen, dass der Anschluss an internationale Standards inzwischen hergestellt wurde. Es besteht allerdings in den ostdeutschen Ländern ein Nachholbedarf an Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen und für den Aufbau von Fachhochschulkapazitäten.

Im Sinne Humboldts halten die Hochschulen in Deutschland an der Einheit von Forschung und Lehre fest: Studierende werden in Forschungsprojekte einbezogen, wenn dies möglich ist. Die meisten Studierenden entscheiden sich immer noch für ein Studium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule. Es wird abgeschlossen mit einer Diplom-, Magister- oder Staatsprüfung. Es waren von den 1,9 Mio. Studierenden im Wintersemester 2002/03 knapp 1,4 Mio. an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen eingeschrieben.

Es gibt seit 1998 an den Hochschulen verstärkt auch Bachelor- und Masterabschlüsse. Es kann sich daran eine weitere Qualifizierung bis zur Doktorprüfung oder bis zum Abschluss eines Graduiertenstudiums anschließen. Es ist in einigen Studiengängen möglich, nur einen Magisterabschluss oder eine Promotion zu machen. Es wurde gesetzlich ein Leistungspunktesystem eingeführt, um die Studienleistungen und Abschlüsse in Deutschland international besser anzuerkennen.

leicht verändert und gekürzt nach: http://www.tatsachen-ueber-deutschland.de/304.0.html


Ergebnis