Begründen:
es ist legitim,
in
wissenschaftlichen Arbeiten, Behauptungen
aufzustellen,
die nicht belegt werden
können.
Pflicht ist
in diesem Fall nur zu begründen, warum man
diese
Meinung
vertritt. Begründet
wird eine Meinung mit
Argumenten. Begründungspflichtig
sind in wissenschaftlichen Arbeiten
u.a.
die verwendete Methode, der Umfang der
verwendeten
Literatur
und der Quellen, die
Fragestellung und die
Schlussfolgerungen.
Bezüge herstellen:
Wissenschaftliche Aussagen müssen auf die vorhandene
wissenschaftliche Literatur bezogen werden. Wie umfassend diese
Bezüge sind,
variiert mit den Ansprüchen an die Arbeit.
In
Dissertationen
und Habilitationen beispielsweise wird eine umfassende
Berücksichtigung der Literatur als
Beurteilungskriterium verwendet. In
Examensarbeiten
werden
in der Regel Abstriche in Bezug auf die Vollständigkeit der
Literaturerfassung gemacht.
Begriffe definieren: Wissenschaftliche
Darstellungen
verlangen eine Definition der verwendeten Begriffe.
Definieren heißt im Prinzip nicht mehr, als
zu
erklären,
wie man Wörter verwenden
will. Da
Begriffe
in der Literatur uneinheitlich verwendet werden,
ist
damit
oft auch eine Zuordnung zu einer Theorie,
Schule oder
einem
Diskurs verbunden.
Die Verwendung vieler Begriffe ist
durch
eine entsprechende Wahl also bereits festgelegt
und
muss
nicht wiederholt werden. Im Allgemeinen
kann man sich
auf
Definitionen der verwendeten Schlüsselbegriffe beschränken.
Präzisieren:
Über die Definition hinaus sollen
Begriffe
präzisiert werden.
Begriffe sind die wichtigsten
Instrumente
einer analytischen Untersuchung, und von
ihrer
Genauigkeit
hängt u.a. die Qualität des Ergebnisses ab.
Aus: Kruse, Otto: Keine Angst vor dem leeren Blatt. Frankfurt/Main: Campus Verlag GmbH. 2000 (leicht verändert)