4.1. Übung zur Stellung von nicht

nicht
4. Das soziale Netz umfasst die fünf von Arbeitnehmern und Arbeitgebern umlagefinanzierten Zweige der Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) und die steuerfinanzierten Leistungen wie den Familienlastenausgleich oder die Sozialhilfe .

nicht
5. Die Gesetze zur Krankenversicherung von 1883 , zur Unfallversicherung von 1884 und zur Invaliditäts- und Altersversicherung von 1889 markieren den Beginn der staatlichen Sozialpolitik .

nicht
6. Die Arbeitslosenversicherung als staatliche Pflichtleistung der Arbeitnehmer gegen Arbeitslosigkeit wurde 1927 eingeführt .


Ergebnis